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Im Impressum steht noch das TMG

Seit dem 14. Mai 2024 gibt es das Telemediengesetz nicht mehr. An seine Stelle ist das Digitale-Dienste-Gesetz getreten, kurz DDG. Viele Impressumsseiten zitieren trotzdem noch das TMG. Der Fehler fällt kaum auf, weil der Rest der Seite stimmt. Finden lässt er sich in wenigen Minuten.

Wo das TMG meistens steht

Meist steht es nicht in der Anbieterkennzeichnung, sondern im Haftungsausschluss darunter, als § 7 Abs. 1 TMG und §§ 8 bis 10 TMG. Dieser Textbaustein kommt aus einer Vorlage und wird nach dem Einfügen selten wieder angesehen.

Was § 5 DDG verlangt

Die Pflicht zum Impressum steht jetzt in § 5 DDG. Der Kern ist gleich geblieben: „Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste folgende Informationen, die leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein müssen, ständig verfügbar zu halten“. Quelle: § 5 DDG, Allgemeine Informationspflichten, Gesetze im Internet.

Wer die Angaben nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält, handelt ordnungswidrig. Der Rahmen für die Geldbuße liegt bei bis zu 50.000 Euro. Quelle: § 33 DDG, Bußgeldvorschriften, Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 6.

So finden Sie die Stellen

  1. Impressum im Browser öffnen und mit Strg + F nach TMG suchen.
  2. Dasselbe in der Datenschutzerklärung mit TTDSG wiederholen. Das Gesetz heißt seit demselben Tag TDDDG.
  3. Jede Fundstelle notieren, mit dem Abschnitt, in dem sie steht.

Steht § 5 TMG über Ihren Angaben, ist die Korrektur eine Zeile. Der Haftungsausschluss ist ein anderer Fall: Er zitiert Vorschriften eines Gesetzes, das es nicht mehr gibt. Wie der Abschnitt heute lauten soll, ist eine Rechtsfrage. Zweifelsfragen gehören zu einem Rechtsanwalt oder zu dem Anbieter, von dem Ihre Rechtstexte stammen.

Über den Autor

Timon Plugge ist SOTI MobiControl Solutions Architect und betreut mit SurIT Geräteverwaltung für Android, Apple und Windows.

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